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(1) 30.05.2001: Roche verliert wichtiges
Europäisches Biotech-Patent: Kein Patentschutz für TAQ in Europa, USA und
Australien!
(2) 7.12.1999 (USA): Gericht entscheidet, dass das Roche
Taq Patent auf betrügerische Art und Weise erworben wurde (Mögliche Auswirkungen)
(3) 24.02.2000
(USA): U.S. Gericht fällt Urteil gegen Roche wegen
Betrug beim Erwerb des Taq Patents
(4) Januar 2002: Zusammenfassung
der Entscheidungsgründe, die das Europäische Patentamt gemäß Artikel 102(1), (3) zum
Widerruf veranlasst haben.
(5) April 2002: Presseinformation
von Roche zu PCR Patenten in Europa
(6) NEW SCIENTIST 01. April 2003: Court
confirms fudged science behind Roche PCR patent, but fight for enzyme
rights is not over.
(7)
24. Mai 2004: USA:
Roche's Taq-Patent wegen rechtswidrigen Verhaltens für nichtig erklärt
Rechtmäßigkeit von PCR-Patenten in Frage gestellt
(1)
Kein
Patentschutz für TAQ in Europa, USA und Australien
MADISON,
WISCONSIN (30.
Mai 2001) Am 30. Mai hat das Europäische Patentamt (EPA) in München ein wichtiges
Europäisches Biotech-Patent des Pharmagiganten Hoffmann-LaRoche widerrufen. Das Patent
umfasst wichtige Komponenten für die DNA-Analyse mittels PCR, ein Verfahren, das
heutzutage hinter nahezu jedem wichtigen medizinischen Fortschritt steht. Die Entscheidung
des EPA, das Patent zu widerrufen, deckt sich mit Entscheidungen in anderen Ländern
bezüglich ähnlicher Patente, z.B. der 1999 ergangenen Entscheidung eines US-Gerichts,
die das '818 Taq Patent als nicht durchsetzbar
wegen Fraud (unrichtige Aussagen vor dem US-Patentamt im Erteilungsverfahren) befand.
Aufgrund
der vorgebrachten Beweismittel widerrief das EPA das Patent EP-0 258 017 B1 wegen
fehlender Patentfähigkeit, da der darin geschützte Gegenstand nicht neu bzw. durch den
Stand der Technik nahegelegt war. Das Patent umfasst eine Reihe wichtiger Enzyme,
einschliesslich nativer und rekombinant hergestellter Formen der Taq DNA-Polymerase, die bei der Polymerase Chain
Reaction (PCR) und Gensequenzierung eingesetzt wird. Promega Corporation, zusammen mit
Becton Dickinson, New England BioLabs und Bioline, brachte überzeugende Beweismittel vor,
die zeigen, dass andere als erste Taq DNA
Polymerase aufgereinigt haben und die rekombinant hergestellte Taq Gensequenz
durch den Stand der Technik nahegelegt war. Ferner stellen die im
vorliegenden Fall vorgebrachten Tatsachen die Validität eines weiteren, rekombinant
hergestellte Taq DNA Polymerase betreffenden
Europäischen Patents von Roche in Frage.
Promega's
Präsident und Vorstandsvorsitzender William Linton, der in dieser Entscheidung einen Sieg
der Wissenschaft sieht, kommentiert: "Diese Entscheidung bestätigt ein weiteres Mal
das, was Promega und viele andere Institute und Wissenschaftler seit langem glauben,
nämlich dass die Taq-Patente niemals hätten
erteilt werden dürfen. Weltweit werden Wissenschaftler weiterhin Zugang haben zu
hochwertigen, für ihre Arbeit und schlussendlich unsere Lebensqualität wichtigen
Reagenzien."
Eine
schriftliche formelle Entscheidung des EPA wird in Kürze ergehen. Neben der Entscheidung
des US-Gerichts bzgl. Fraud, erkannte das Australische Patentamt in 1997 Ansprüche, die
auf Taq DNA Polymerase gerichtet waren, als Im
Lichte des Standes der Technik invalide an.
Promega Corporation ist ein weltweit
agierender Marktführer für innovative Lösungen und technische Unterstützung der Life
Science Industrie. Die 1200 Produkte der Firma erlauben es Wissenschaftlern weltweit, den
Kenntnisstand auf den Gebieten Genomics, Proteomics, Zellanalyse, molekularer Diagnostik,
Wirkstoffforschung und Human Identification- Anwendungen zu verbessern. Die Firma, deren
Firmenhauptsitz sich in Madison, Wisconsin befindet, wurde 1978 gegründet. Die
jährlichen Umsätze übersteigen US$ 100 Millionen. Für weitere Informationen zu
Promega, besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.promega.com
oder rufen Sie uns an: Tel.: +171-7442860
(2)
MADISON, WISCONSIN, USA (7.12.1999)
Ein Bundesgericht hat heute entschieden, daß ein biotechnologisches
Schlüsselpatent im Besitz Hoffmann-La Roches mittels Betrug gegenüber dem US-Patent- und
Markenamt erworben worden war. Schätzungsweise beläuft sich der weltweite Markt für den
Verkauf von Taq alleine gegenwärtig auf nahezu $200 Millionen pro Jahr.
In den Entscheidungsgründen kam Richter
Vaughn Walker aus dem nördlichen Bezirk Kalifornien in San Francisco zu dem Schluß, daß
die ursprüngliche Patentinhaberin, die Cetus Corporation, das Patent auf betrügerische
Art und Weise erworben habe. Das Gericht hat in acht verschiedenen Punkten befunden, daß
die Patentinhaberin während des Erteilungsverfahrens vorsätzlich wichtige Informationen
zurückgehalten und wesentliche Fakten verzerrt habe.
Das Patent, von dem die Rede ist das
'818-Patent, betrifft ein Enzym, nämlich die Taq DNA Polymerase, welche eine
entscheidende Komponente in so wichtigen biotechnologischen Prozessen wie der
Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) und der Gensequenzierung darstellt. So spielt die PCR
eine Schlüsselrolle bei der Identifizierung und Analyse von Genen, und Wissenschaftler in
aller Welt nutzen in ihrem Bemühen, Krankheiten zu verhindern bzw. zu heilen, beide
Prozesse extensiv.
Mit der Entscheidung des Gerichts ist das
Patent nicht mehr durchsetzbar und die Bühne für eine Feststellung der fehlenden
Durchsetzbarkeit aller verwandten Taq- und PCR-Patente bereitet. Dies stellt einen
entscheidenden Schlag für Hoffmann-LaRoche dar, da deren gesamtes Taq- und
PCR-Patentportfolio in Gefahr gebracht wird. Darüber hinaus wird die gegenwärtige
PCR-Lizenzierungsstrategie sowohl von Roche als auch von Roches Lizenzierungspartner,
Perkin-Elmer, unterminiert. Beide bauen zu einem erheblichen Maße auf den Verkauf der
lizensierten Taq und auf die damit verbundenen Lizenzeinnahmen.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf
umfänglichen Zeugenaussagen sowie auf Beweismaterial, das von der Promega Corporation mit
Sitz in Madison, Wisconsin (USA) während eines vierwöchigen Prozesses im Februar 1999
vorgelegt worden war. Der Präsident und Vorstandsvorsitzende von Promega, William Linton,
begrüßte die Entscheidung als einen Sieg für die Forschung und Wissenschaft und stellte
dazu fest: "Die Entscheidung stellt einen wichtigen Sieg dar, besonders für die
Wissenschaftler. Das Gericht hat die Bedeutung der Aufrichtigkeit und der Integrität von
Forschern und Firmen im Zusammenhang mit der Erlangung von Patenten bestätigt. Des
weiteren werden mit der Entscheidung auch die grundlegenden Entdeckungen von Professor
John Trela (1976) und Dr. Kaledin (1980) gewürdigt, die als erste die Isolierung und
Aufreinigung dieses Schlüsselenzyms in der wissenschaftlichen Literatur veröffentlicht
hatten."
Das Gericht hat befunden, daß die Beweise
für den Betrug in diesem Fall überwältigend seien. Dr. Randall Dimond, Technischer
Vorstand von Promega, stellte fest: "Wir sind erfreut darüber, daß das Gericht für
rechtsgültig erklärt hat, was Forscher in aller Welt seit Jahren geglaubt haben:
nämlich daß Taq erstmals von anderen aufgereinigt worden war und daß Cetus dem
US Patent- und Markenamt gegenüber Tatsachen verfälscht haben muß, um das Patent zu
erhalten. Bald nachdem Roche Promega im Jahre 1992 verklagt hatte, haben wir
Beweismaterial für betrügerische Handlungen von Cetus im Zusammenhang mit der Erteilung
des Taq-Patents in den USA aufgedeckt und sofort die oberen Etagen bei Roche
davon in Kenntnis gesetzt. Leider hat Roche den Weg gewählt, den Betrug zu ignorieren und
statt dessen das Täuschungsmanöver durch den Erwerb äquivalenter Patente auch in
anderen Ländern fortzusetzen. Die Entscheidung des Gerichts setzt diesen Täuschungen und
den riesigen Gewinnen, die auf der Grundlage dieser Täuschung und auf Kosten der
Forschung und Wissenschaft in aller Welt eingefahren wurden, nun endlich ein Ende."
James Troupis von der Kanzlei Michael Best
& Friedrich LLP, seines Zeichens führender Anwalt von Promega, stellt fest, daß
Betrugsfälle diesen Umfangs und dieser Größe selten vorkämen. "Das
US-Patentsystem erteilt Patentinhabern Monopole im Austausch gegen absolute Aufrichtigkeit
und Transparenz. Schreiende Mißachtung dieser Pflicht zur Aufrichtigkeit, wie sie im
vorliegenden Fall vorgekommen ist, muß aufgedeckt und beendet werden, um die
Lebensfähigkeit des gegenwärtigen Patentsystems zu erhalten."
Abgesehen von den finanziellen Auswirkungen
verlorengegangener Verkaufs- und Lizenzeinnahmen muß Roche nun auch mit
Schadensersatzzahlungen sowie anderen Sanktionen rechnen.
Der vollständige Wortlaut der Entscheidung
von Richter Walker sowie umfängliche
Informationen über den Fall können auf der Homepage von Promega abgerufen werden.
(3)
Zusätzliche Termine für
Anhörungen über weitere Rechtsmittel und zur Debatte stehender Punkte.
MADISON, WISCONSIN, U.S. Bei einer
heutigen Anhörung in San Francisco fällte U.S.-Bezirksrichter Vaughn Walker das Urteil
gegen Hoffmann-La Roche. Das Urteil gründet sich auf seine Entscheidung vom 7.Dezember
1999, dass Roche bei dem Erwerb des 818-Taq-Patents in acht Punkten Betrug begangen hatte.
Das Gericht entsprach der Bitte von Roche nach
einer sofortigen Überprüfung des Urteils durch das bundesstaatliche
Bezirksberufungsgericht. "Promega sieht der erneuten Prüfung gelassen
entgegen," meinte Bill Linton, Promegas Generaldirektor, "und wir gehen davon
aus, dass das Berufungsgericht Richter Walkers Entscheidung vom 7. Dezember sowie das
Urteil, dass keine Ansprüche mehr auf das 818-Taq-Patent geltend gemacht werden
können, bestätigen wird."
Darüber hinaus deutete Richter Walker an, dass er
einen Friedensrichter oder einen Sachverständigen bemühen wird, der das Ausmaß und die
Schwere des Vergehens von Roche seit Beginn der Prozessverhandlungen klären soll. Promega
legte dem Gericht eindeutige Beweise vor, dass Roche in den ersten fünf Jahren des
Rechtsstreits dem Gericht absichtlich zahlreiche wichtige Dokumente vorenthalten hatte.
Richter Walker legte einen Termin für eine
weitere Anhörung am 28. Mai 2000 fest. Damit entsprach er dem Wunsch Promegas nach
weiteren Rechtsmitteln gegenüber Roches unrechtmäßigem Verhalten. Da das Gericht
entschieden hat, dass alle Ansprüche auf das ´818-Taq-Patent unwirksam sind, wird
Promega Richter Walker ersuchen, weitere Rechtsmittel in die Wege zu leiten. Das könnte
dazu führen, dass Patente auf verwandte Enzyme und auf die PCR gleichermaßen fallen
werden. In diesem Sinne hat Richter Walker bereits einen Verhandlungstermin für den
15.Oktober 2001 anberaumt. An diesem Termin soll die Rechtswirksamkeit der PCR-Patente und
noch ungeklärter verwandter Angelegenheiten dieses Falls festgelegt werden.
Ausführliche Informationen über den Fall finden Sie auf der Homepage von Promega (www.promega.com, Patent News)
(4)
Zusammenfassung der Entscheidungsgründe
Anspruch 1
des erteilten Patents EP-O-258017 lautet wie folgt:
Ein
thermostabiles Enzym mit DNA-Polymerase-Aktivität, das die Kombinierung von
Nukleosidtriphosphaten zur Bildung eines Nukleinsäurestranges, der komplementär zu einem
anderen Nukleinsäurestrang ist; katalysiert; das anhand seines Wanderungsverhaltens in
der SDS-PAGE im Vergleich mit den Markerproteinen Phosphorylase B (92500), Ovalbumin
(45000), Carboanhydrase (31000), Soja-Trypsininhibitor (21500) und Lysozym (14400) ein
Molekulargewicht von 86000 bis 90000 aufweist.
(I)
Das Patent EP-O-258017 erfüllt nicht Artikel 123(2) EPÜ
Gemäß Art.
123(2) dürfen eine europäische Patentanmeldung und ein europäisches Patent nicht in der
Weise geändert werden, dass ihr Gegenstand über den Inhalt der Anmeldung in der
ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht.
Der
Patentantrag war in der ursprünglichen Fassung nicht nur auf die Taq Polymerase
beschränkt, sondern bezog sich auf alle thermostabile Polymerasen im angegebenen
Molekulargewichtsbereich. Der Molekulargewichtsbereich musste jedoch nachträglich nach
oben korrigiert werden. Damit traf der geschützte Molekulargewichtsbereich nur noch auf
die Taq Polymerase zu. Eine Verschiebung für alle thermostabilen Polymerasen konnte
daraus nicht abgeleitet werden. Daher hielt die Einspruchsabteilung die Ansprüche 1
(natives Enzym) und 26 (rekombinantes Enzym) gemäß Artikel 123(2) für unzulässig.
(II)
Beurteilung der Hilfsanträge
A.
Hilfsantrag 1 (Streichung der Markerproteine) erfüllt nicht Artikel
123(3) EPÜ
Art. 123(3)
verbietet im Einspruchsverfahren Änderungen der erteilten Patentansprüche, die den
Schutzbereich des europäischen Patents erweitern.Der Schutzbereich in der ursprünglichen
Fassung umfasst thermostabile Polymerasen mit einem Molekulargewicht von 94 kDa. Ohne den
Bezug auf die Markerproteine verschiebt sich der Schutzbereich auf thermostabile
Polymerasen mit einem Molekulargewicht von 86-90kDa.
Daher
verletzen die Änderungen, die in Anspruch 1 des ersten Hilfsantrags eingeführt werden,
den Artikel 123(3) EPÜ.
B.
Hilfsantrag 2 der Patentinhaberin (Beschränkung der Ansprüche auf die Taq Polymerase)
a.
Anspruch 1 des 2.Hilfsantrags erfüllt nicht die Bedingungen von Artikel
54 EPÜ (Neuheit)
Nach Artikel 54 (1) EPÜ gilt eine
Erfindung als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Im Laufe des Verfahrens
wurde jedoch nachgewiesen, dass es bereits 1972, also lange vor Anmeldung des
angefochtenen Patents, D.B. Edgar (Dissertation) gelang, Taq Polymerase aus Thermus
aquaticus zu isolieren (siehe auch Chien A, Edgar DB und Trela JM, J.Bacteriol., 1976,
127, S.1550). Edgars Verfahren konnte in separaten Wiederholungsexperimenten nachvollzogen
werden. Die Einspruchsabteilung kam zu dem Schluss, dass das Edgar-Protokoll eine
nacharbeitbare Offenbarung enthält, und dass vollständige Taq Polymerase, die unter den
Schutzbereich fällt, erhalten wurde.
b. Anspruch 26 des 2.Hilfsantrags erfüllt nicht die Bedingungen von
Artikel 54 EPÜ
Anspruch 26
schützt die rekombinante, also in E.coli produzierte, Taq Polymerase. Im Verfahren wurden
Beweise erbracht, dass die Firma New England Biolabs (NEB) bereits vor dem
2.Prioritätsdatum, an dem die rekombinante Taq Polymerase angemeldet wurde, ein natives
Enzym zum Verkauf anbot, das alle Eigenschaften des in Anspruch 26 geschützten Enzyms
aufwies. Als Kriterium für die Gleichheit wurde die Abwesenheit kontaminierender,
thermostabiler Nukleasen herangezogen. Dieses Kriterium erachtete man für ein
rekombinantes Enzym als selbstverständlich, und meint für ein natives Enzym
geeignet für die PCR. Das in Anspruch 26 beanspruchte Enzym war daher
ebenfalls nicht neu.
Damit
erfüllte der 2. Hilfsantrag die Anforderungen von Artikel 54 (Neuheit) EPÜ nicht.
C.
Hilfsantrag 3 der Patentinhaberin (Aufnahme der Eigenschaft frei von
kontaminierenden thermostabilen Nukleasen in Anspruch 1)
a.
Hilfsantrag 3 erfüllt nicht die Bedingungen von Artikel 87 EPÜ
Der Artikel 87
EPÜ bestimmt, dass das Europäische Patent und die beanspruchte Priorität sich auf die
selbe Erfindung beziehen müssen. Durch die Aufnahme der Eigenschaft frei von
kontaminierenden thermostabilen Nukleasen in Anspruch 1 deckt der Anspruch jetzt
auch rekombinant hergestellte Enzyme ab (siehe Hilfsantrag 2). Jedoch sagt das 1.
Prioritätsdokument überhaupt nichts über die rekombinante Herstellung der Taq
Polymerase aus.
b.
Anspruch 1 des 3. Hilfsantrags erfüllt die Bedingungen von Artikel 54 EPÜ (Neuheit)
Nach Erachten
der Einspruchsabteilung ist von den Opponenten nicht ausreichend nachgewiesen worden, dass
in der Edgar-Präparation der Taq Polymerase (siehe Hilfsantrag 2) nach Aufreinigung vom
Bakterienstamm Thermus aquaticus keine Nukleasen mehr vorhanden waren. Die zusätzliche
Bedeutung von nukleasefrei geeignet für PCR ist
hierbei irrelevant, da die PCR noch nicht erfunden war, als Edgar die Taq Polymerase
isolierte. Aus diesem Grund gilt das in Anspruch 1 beanspruchte Enzym mit dem Zusatz
frei von kontaminierenden thermostabilen Nukleasen als neu.
c.
Anspruch 26 des 3.Hilfsantrags erfüllt nicht die Bedingungen von Artikel
54 EPÜ
Hier gelten
die unter B.b. zusammengefassten Entscheidungsgründe.
D.
Hilfsantrag 4 der Patentinhaberin (Aufnahme des Wortes nativ in die
Ansprüche)
a.
Anspruch 1 des 4. Hilfsantrags erfüllt die Bedingungen von Artikel 54 EPÜ (Neuheit) und
von Artikel 83 (Ausreichende Offenbarung)
Die Aufnahme
des Wortes nativ in Anspruch 1 ist geeignet, um Neuheit festzustellen, weil
der Definition frei von kontaminierenden thermostabilen Nukleasen in Bezug auf
das native Enzym die Bedeutung geeignet für PCR zugewiesen wurde. Stand der
Technik ist die Edgar-Präparation, die, wie erörtert, kein nukleasefreies Enzym liefert,
welches nachweislich für die PCR geeignet ist. Daher erfüllt Anspruch 1 des 4.
Hilfsantrags die Anforderungen für Neuheit. Obwohl die Opponenten bewiesen, dass das im
Patent präparierte native Enzym nicht nukleasefrei ist, hegten sie dennoch keine Zweifel
über seine Eignung für die PCR. Daher ist nach der Definitionsbedeutung von
nukleasefrei das Patent ausreichend offenbart.
b. Die Ansprüche des 4.Hilfsantrags erfüllen nicht die
Bedingungen von Artikel 56 EPÜ (erfinderische Tätigkeit)
Nach Artikel
56 EPÜ gilt eine Erfindung als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie
sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der
Technik ergibt.
Nach oben genannter Definition
schützen die Ansprüche 1-5 ein thermostabiles Enzym, das für die PCR geeignet ist, weil
es nicht mit Nukleasen, welche die PCR-Reaktion stören könnten, kontaminiert ist. Die
Einspruchsabteilung ist der Auffassung, ein Fachmann würde stets versuchen, die
Enzympräparation weiter von kontaminierenden Nukleasen aufzureinigen, wenn beabsichtigt
ist, ein Enzym, das für die PCR geeignet ist, herzustellen. Nur war die PCR zum
Zeitpunkt, als Edgar die Taq Polymerase isolierte, noch gar nicht erfunden. Nach dem Stand
der Technik gab es aber bereits vor Einreichungsdatum klare Anleitungen für weitere
Aufreinigungsverfahren. Daher fehlt den Ansprüchen 1-5 erfinderische Tätigkeit.
Die Ansprüche 6-21 beziehen sich auf
die DNA-Sequenz, die für die Polymerase kodieren. Unter Verwendung des NEB-Enzyms (siehe
B.b.) als Ausgangsmaterial für die Klonierung konnte ein Fachmann jedoch ohne weiteres
die DNA-Sequenz erhalten. Das NEB-Enzym war rein genug, so die Ansicht der
Einspruchsabteilung, einen Fachmann in die Lage zu versetzen, im Gel die Bande
nachzuweisen, die der Polymeraseaktivität entspricht und das isolierte Protein für die
Herstellung von DNA-Sonden anzusequenzieren. Daher enthalten die Ansprüche 6-21 keine
erfinderische Tätigkeit.
Die Verwendung nicht-ionischer
Detergenzien (z.B. Triton-X100) für die Enzymlagerung, wie sie von der Patentinhaberin in
den Ansprüchen 22-30 beansprucht wird, war für den Fachmann bereits im Stand der Technik
naheliegend, obwohl Edgar andere Substanzen zur Stabilisierung verwendet hatte.
Ansprüche 31 und 32 richten sich auf
die Verwendung des Enzyms für die PCR. Die Einspruchsabteilung sieht in der
Veröffentlichung von R.Lewin (Amplifying DNA by the magic of numbers, Science
1986, 233, S. 159) einen klaren Hinweis auf die Verwendung eines thermostabilen Enzyms in
der PCR-Reaktion.
Das Patent EP-O-258017 wurde daher gemäß Artikel 102(1)
EPÜ wiederrufen, da keiner der Ansprüche die Anforderungen des EPÜ erfüllt.
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(5)
Mannheim, 06.05.02
Seit dem 30.05.01, als Roche den Patentschutz für die Taq-Polymerase (0 258 017) in Europa verliert, hält die Promega GmbH ihre Kunden und
Partner über Entwicklungen im Umfeld informiert (s.a. Informationsmappe
„Nun entscheiden Sie, welche DNA-Polymerase Sie einsetzen!!
Darin informiert Roche über
die Aufrechterhaltung von zwei PCR-Basis-Patenten (0 201 184 sowie 0 200
362) vor dem Europäischen Patentamt.
In Promegas Infomappe
finden Sie diese zwei Roche Patente (Basic Amplification) eingeordnet neben
drei weiteren (TaqMan und RT-PCR); alle fünf stellen den Kern des Roche PCR
Portfolios dar. Dabei laufen die europäischen Basis-Patente 0 201 184 sowie
0 200 362 bereits am 27. März 2006 aus.
Promega zählt nicht zur
Opposition, die beim EPA Einspruch gegen diese Patente eingelegt hatte.
Roches Hinweis auf Patentstreitigkeiten mit Promega ist in diesem
Zusammenhang deshalb auch sachlich wenig hilfreich.
Erstens sind diese
PCR-Basis-Patente separat von den Taq-Patenten zu sehen, wie wir bereits
sorgfältig vor einem Jahr erläutert haben.
Zweitens wird auf eine
Verhandlung in den USA hingewiesen, die mit dem rechtlichen Hintergrund in
Europa nichts zu tun hat. So
ist es folgerichtig, daß dieser Seitenhieb auf Promega in den Internetmitteilungen von
Roche nicht (mehr) enthalten ist
Zweifellos hat das Europäische
Patentamt erneut, wie bei der Entscheidung zur Taq-Polymerase vor einem
Jahr, eine sehr sorgfältig vorbereitete Entscheidung getroffen. Diese
Entscheidung hat allerdings keinerlei Relevanz für Promega in Europa oder für
Kunden, die Taq-Polymerase von Promega beziehen; die Rechtssituation bleibt
exakt so, wie wir sie vor einem Jahr beschrieben haben. Ferner laufen die
entsprechenden PCR-Basis-Patente ohnehin in wenigen Jahren aus.
(6)
NEW SCIENTIST 01. April 2003:
Promega
wins Taq patent round.Court
confirms fudged science behind Roche PCR patent, but fight for enzyme
rights is not over.
By
Peg Brickley
A
long-awaited decision on rights to the DNA-copying enzyme Taq
polymerase was issued yesterday by a split federal appellate panel that
handed an uncertain victory to Promega
Corp.
The case, which has rolled around in the courts for
more than ten years, could at some point hit many molecular biologists in
the budget. Taq polymerase is crucial to polymerase chain reaction
(PCR) technology, which allows quick DNA replication. Promega has
succeeded in holding claims for royalties from Swiss giant Roche
Corp.
at bay while target="_blank">this
case
worked through the courts.
Should Roche prevail, prices for the
widely used enzyme are likely to rise.
For now, the case is headed back to a
federal court in California. The appellate court wants trial Judge Vaughn
Walker of the US District Court, Northern California, to take another look
at the 1999 ruling in which he found that scientists cheated to land the
US patent on the use of Thermus aquaticus, or "Taq,"
polymerase, for PCR.
Like Walker, the appellate court found a
brand of fraud called "inequitable conduct" in Cetus Corp.'s
effort to land the patent it later sold to Roche. Promega says Cetus
scientists knew they did not have a novel compound when they won patent
protection for Taq PCR, but hid the flaws in the scientific
underpinnings of the patent.
It is now up to Walker to determine
whether the fraud was serious enough to strip Roche of rights to enforce
the patent against Promega. Researchers get a PCR license either directly,
or by buying an enzyme from a supplier who has licensed the technology for
that use. Promega had a license from Cetus for non-PCR use of Taq,
but challenged Roche's right to enforce the patent when Roche sued over
PCR-related sales.
In the early years of the case, Roche said
200 scientists who had published research using Promega's Taq were
patent infringers. After Walker's first ruling, back in 1999, other firms
began selling unlicensed Taq polymerase, as well.
Promega said yesterday's ruling was good
news, and that the appellate panel had affirmed the trial court's 1999
finding. "We are pleased with the finding by the court of appeals,"
said a Promega spokesman. "The case will now be remanded to the trial
court for a determination of remedies and sanctions."
But others think that Walker could upset
his earlier ruling, and allow Roche to collect royalties from Promega for
selling Taq to researchers not licensed to use it for PCR.
"The majority of the appellate court
found inequitable conduct, but they did not think the trial judge's
supporting analysis was sufficiently clear. They remanded it and if he
cleans up his reasoning, they may invalidate the patent," said Thomas
Saunders, a Boston life sciences patent lawyer who reviewed the decision.
The legal uncertainty hanging over the US
patent has spilled over into a fight in Australia, where the patent court
allowed Roche to amend its patent application to get rid of the science
that the American court had found problematic.
Federal appellate Judge Pauline Newman
dissented, and insisted the science was valid. "This case illustrates
the ease of opportunistic challenge to the conduct of experimental science
in the patent context," Newman wrote. "My colleagues have
distorted the patent process, and the science it supports, into a game of
high stakes hindsight that few patents can survive."
Roche
Molecular Systems,
the Pleasanton, Calif.-based firm responsible for Taq licensing in
the US, was unable to comment on the ruling by deadline.
Links for this article
Promega Corp., "Taq Patent News"
http://www.promega.com/
Roche Corp.
http://www.roche.com/home.htm
A. Constans, "Courts Cast Clouds Over PCR Pricing," The
Scientist, September 3, 2001.
http://www.the-scientist.com
Roche Molecular Systems
http://us.diagnostics.roche.com/about/rms.htm
(7)
Madison (WI/USA)/Mannheim, 24. Mai 2004 - Gegen Ende eines über 10 Jahre
währenden Rechtsstreits hat der kalifornische Gerichtshof das Patent '818
zur Taq DNA-Polymerase aufgrund rechtswidrigen Verhaltens für
nichtig erklärt. Weitere vier Ansprüche Roche's wegen angeblicher
Vertragsverstöße Promega's hat das Gericht ebenfalls abgewiesen und, bevor
Entscheidungen zur Nichtigkeit von PCR-Patenten gefällt werden können,
weiteres Beweismaterial verlangt.
Der Richter wirft Roche vor, das US-amerikanische Patent- und
Markenschutzamt insgesamt sechsfach vorsätzlich falsch informiert zu haben,
um sich die Rechte an Taq zu sichern. Dies beinhalte auch die
Falschdarstellung von Daten und Laborversuchen. Nach Auffassung des Gerichts
wurden im Patentantrag wesentliche Angaben verfälscht und somit die
Behörden mit Absicht getäuscht. Im richterlichen Beschluss wurde daher das
Verhalten des Antragstellers Roche für rechtswidrig erklärt und sein
Patentanspruch abgelehnt. Alle Ansprüche von Roche hinsichtlich des
Taq-Patents wurden abgewiesen, damit entschied das Gericht auf
Uneinklagbarkeit gegenüber Promega sowie Universitäten und
Forschungsinstituten, die Taq für ihre Untersuchungen und klinisch
diagnostischen Tests nutzen.
Darüber hinaus wurde beschieden, dass "das rechtswidrige Verhalten
im Streit um das Patent '818 in unmittelbarem Zusammenhang" mit der von
Promega gehaltenen Lizenz zur Taq DNA-Polymerase stehe. Vor diesem
Hintergrund lehnte das Gericht auch alle vier Argumentationswege Roche's
gegen Promega wegen angeblichen Vertragsbruchs ab.
"Diese Entscheidung schützt die Integrität wissenschaftlicher
Innovation", so Dr. Randall Dimond, Vice President und Chief Technical
Officer von Promega. "Mehr als 10 Jahre juristischer
Auseinandersetzungen konnten nicht darüber hinweg täuschen, dass ein
Antragsteller das US-Patentamt vorsätzlich falsch informiert hat, um ein
wirtschaftliches Monopol zu erlangen. Diese Entscheidung ist
unmiss-verständlich und endgültig. Sie geht weit über eine reine
Entlastung von Promega hinaus und belegt, dass Wissenschaftler beim Kauf von
Taq mit unangemessen hohen Lizenzkosten belastet wurden."
Im Fall der in diesem Verfahren mitangesprochenen PCR-Patente zeigte sich
das Gericht verwundert "über die offensichtlich widersprüchlichen
Angaben, die Roche gegenüber dem Patentamt gemacht hat", um die
Patente zu schützen. Der Aufforderung des Gerichts an Promega, noch weitere
Beweise für die Uneinklagbarkeit der PCR-Patente zu erbringen, werde
Promega in jedem Falle nachkommen, bestätigte Dimond.
Dieser Rechtsstreit hatte 1992 begonnen, als Roche Promega erstmals einen
Verstoß gegen das Taq-Patent vorgeworfen hatte. Promega legte
daraufhin selbst Einspruch gegen die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit des
Roche-Patents ein. 1999 wurde die Klage von einem US-Gericht zu Gunsten von
Promega entschieden, da Roche das US-Patent- und Markenschutzamt getäuscht
habe, um eine Monopolstellung zu erringen. Roche legte daraufhin Widerspruch
am Berufungsgericht ein, welches das Urteil jedoch bestätigte.
Dokument als pdf hier
Kontakte:
Zusatzinformationen, einschließlich des Entscheidungstextes des Gerichtes,
sind auch über die Homepage von Promega verfügbar:
https://www.promega.com/pressrelease/default.htm
Promega Corporation
Roger Larrick
Director Marketing Communications
Tel.: (608) 277-2545
e-mail: roger.larrick@promega.com |
Promega GmbH
Dr. Peter Quick
GeschäftsführerTel.: +49(0)621/8501-0
peter.quick@promega.com |
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